Die im Wanderplan angegebenen Wanderungen werden bei jeder Witterung durchgeführt, außer bei
extremen Witterungsverhältnissen, z.B. Glatteis, extremer Schneefall, starker Sturm,
übergroße Hitze (entscheidet der/die WanderführerIn). Der Ausfall einer Wanderung ist allerdings
selten. Änderungen, die z.B.
durch Wegsperrungen, Fahrplanänderungen oder Zugausfälle erforderlich werden können, bleiben
aber dem/der WanderführerIn vorbehalten.
Wenn auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung bei SGV-Veranstaltungen besteht (auch für
Gäste), so weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an allen Veranstaltungen
des SGV auf eigene Gefahr und eigenes Risiko erfolgt. Ein Rechtsanspruch bei etwaigen
Schäden besteht nicht.
Den genauen Wanderweg sowie Pausen und Einkehrstätten bestimmt ebenfalls der/die WanderführerIn.
Zweckmäßige Kleidung und gutes Schuhwerk sind bei allen Wanderungen erforderlich, da zum
Teil auch Wege begangen werden, die im üblichen Sinne nicht als begehbar zu bezeichnen
sind.
Gäste sind uns zu allen Veranstaltungen immer herzlich willkommen. Bei Wanderungen,
besonders bei mittelschweren und schweren, bitte an EIGENE Getränke und Verpflegung für die
Pausen denken.
Ein sorgsamer Umgang mit der Landschaft sollte für uns naturverbundene Wanderer eine
Selbstverständlichkeit sein.